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Unterrichtsausfall-Kultusministerium

Unterrichtsausfall-Kultusministerium

Unterrichtsausfall – aktuelle Informationen auf der Seite des Kultusministeriums und im Radio

Sturm, Schneefall oder starker Regen in Bayern können es kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Unter anderem der Bayerische Rundfunk und die Radiosender Antenne Bayern und Radio Arabella stellen die aktuellen Informationen jeweils auf ihre Homepage.

Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Alle aktuellen Meldungen zum Unterrichtsausfall finden sie unter https://www.km.bayern.de/ unterrichtsausfall (soweit keine Einträge vorhanden sind, gibt es aktuell keinen witterungsbedingten Unterrichtsausfall).

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen wie starken Regenfällen auf Landkreisebene sogenannte „lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Grund-, Mittel- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung die sogenannte „regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke.

Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen) bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise (bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks). Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.