Masern Impfpflicht Die Schulleitungen sind als sogenannte. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Dezember 2021 zu überprüfen. 2021-10-20 Masern-Impfung-Erinnerung.pdf Zurück Weiter